CareLit Fachartikel
G wie 2G und 3G
Maas, H. · KU-Gesundheitsmanagement · 2022 · Heft 1 · S. 12
Dokument
229245
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten des neuen § 28b Abs. 1 IfSG am 24. November 2021 werden nunmehr auch Arbeitgebende in die Lage versetzt, sich einen Überblick über den Impfstatus aller Mitarbeitenden machen zu können und müssen. Die rechtliche Grundlage wurde nach kurzer und intensiver Diskussion vom Gesetzgeber durch Anpassung des Infektionsschutzgesetzes geschaffen und entsprechend umgesetzt. Nunmehr sind alle Arbeitgebenden verpflichtet, die Einhaltung sicherzustellen und entsprechende Homeoffice-Angebote zu machen.
Schlagworte
ANPASSUNG
ARBEITSPLATZ
AUSKUNFTSRECHT
RECHT
VORSCHRIFTEN
ES
PERSONEN
KU-Gesundheitsmanagement