CareLit Fachartikel
Mindestmengenklage ab 2022
Bortfeld, A. · KU-Gesundheitsmanagement · 2022 · Heft 1 · S. 66
Dokument
229266
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Urteil vom 25. März 2021 hat das Bundessozialgericht in der Sache B 1 KR 16/20 R mittels Sprungrevision entschieden, dass der richtige Rechtsschutz gegen die Entscheidung der Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen die Anfechtungsklage ist. So führte das Bundessozialgericht aus, dass das Begehren - die Beseitigung der Widerspruchsentscheidungen der Kassenverbände - zutreffend mit der Anfechtungsklage verfolgt wird.
Schlagworte
PROGNOSE
ENTSCHEIDUNG
WIRKUNG
GESETZ
LEISTUNG
WEITERENTWICKLUNG
KRANKENHÄUSER
ZULASSUNG
GESUNDHEITSVERSORGUNG
KU-Gesundheitsmanagement