CareLit Fachartikel
Arbeitsrechtliche Fragen zur Corona-Impfpflicht in der Pflege
Sausen, P. · Altenheim · 2022 · Heft 1 · S. 32 bis 33
Dokument
229272
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt. Der Bundestag hat beschlossen, dass Beschäftigte unter anderem in der Pflege ab dem 15. März 2022 vollständig geimpft oder genesen sein müssen. Es droht anderenfalls ein Betretungsverbot der Einrichtung und damit quasi ein Beschäftigungsverbot.
Schlagworte
MITARBEITER
ARBEITGEBER
GESUNDHEITSAMT
EINRICHTUNG
GESETZ
ARBEITNEHMER
ARBEITSRECHT
IMPFUNG
LEITUNG
ES
CORONAVIRUS
ÄRZTE
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERTRAUEN
PERSONEN
ARBEITSLEISTUNG