CareLit Fachartikel

Die Grundsicherung für Werkstattbeschäftigte im Eingangsund Berufsbildungsbereich nach § 41 Abs. 3a SGB XII – Eine begrüßenswerte Neuregelung mit Folgefragen

Prof. Dr. iur. Hoenig, R. · BtPrax · 2021 · Heft 6 · S. 220 bis 222

Dokument
229412
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Prof. Dr. iur. Hoenig, R.
Ausgabe
Heft 6 / 2021
Jahrgang 2021
Seiten
220 bis 222
Erschienen: 2022-01-11 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) sind aufgrund ihres geringen Entgeltes in aller Regel auf ergänzende existenzsichernde Leistungen angewiesen. Sind die Betroffenen im Arbeitsbereich einer WfbM beschäftigt, erhalten sie als existenzsichernde Leistungen regelmäßig die Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Hingegen wurden die Beschäftigten im Eingangsund Berufsbildungsbereich einer WfbM oft auf andere existenzsichernde Leistungen verwiesen. Seit dem 13. 12. 2019 schreibt § 41 Abs. 3a SGB XII vor, dass auch Beschäftigte im Eingangsund Berufsbildungsbereich einer WfbM grundsicherungsb…

Schlagworte

ALTER GESETZ HESSEN URTEIL WERKSTATT AUFNAHME BEHINDERUNG BETREUUNG DATENERFASSUNG TOD MENSCHEN LEISTUNG ZEIT PERSONEN ARBEIT RECHTSPRECHUNG