Die Grundsicherung für Werkstattbeschäftigte im Eingangsund Berufsbildungsbereich nach § 41 Abs. 3a SGB XII – Eine begrüßenswerte Neuregelung mit Folgefragen
Prof. Dr. iur. Hoenig, R. · BtPrax · 2021 · Heft 6 · S. 220 bis 222
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) sind aufgrund ihres geringen Entgeltes in aller Regel auf ergänzende existenzsichernde Leistungen angewiesen. Sind die Betroffenen im Arbeitsbereich einer WfbM beschäftigt, erhalten sie als existenzsichernde Leistungen regelmäßig die Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Hingegen wurden die Beschäftigten im Eingangsund Berufsbildungsbereich einer WfbM oft auf andere existenzsichernde Leistungen verwiesen. Seit dem 13. 12. 2019 schreibt § 41 Abs. 3a SGB XII vor, dass auch Beschäftigte im Eingangsund Berufsbildungsbereich einer WfbM grundsicherungsb…