CareLit Fachartikel
Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten
Weber, M. · Heilberufe · 2022 · Heft 1 · S. 48 bis 49
Dokument
229450
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
24-Stunden-Betreuung zu Hause. Ausländischen Betreuungskräften, die als „Live-Ins" in einen Privathaushalt entsandt wurden, steht für geleistete Arbeitsstunden und auch für Bereitschaftszeiten der Mindestlohn zu. Der Beitrag erläutert Hintergründe des vielbeachteten Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2021.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
URTEIL
HAUSHALT
UNTERNEHMEN
VERTRAG
BERLIN
ANGST
ARBEITGEBER
DEUTSCHLAND
ES
FRAUEN
RUMÄNIEN
VERTRÄGE
BULGARIEN
ARBEIT