Empfehlung der BAG ASD zur Personalbemessung gemäß § 79 Abs. 3 SGB VIII
N.N. · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins · 2022 · Heft 1 · S. 15 bis 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bundesarbeitsgemeinschaft allgemeiner Sozialer Dienst (BAG ASD) begrüßt die neue Regelung in § 79 Abs. 3 SGB VIII, nach der der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtverantwortung verpflichtet ist, zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Personalausstattung ein Verfahren der Personalbemessung zu nutzen und anzuwenden. Die Verpflichtung betrifft die gesamten Aufgaben und Handlungsbereiche der örtlichen Jugendämter, insbesondere aber den Aufgabenkreis der ASD mit ihren bundesweit rd. 16.000 Fachkräften. Die BAG ASD hat sich im Reformprozess für eine solche Regelung zur Personalbemessung…