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Dr. Erler, G. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht · 2021 · Heft 6 · S. 170

Dokument
229761
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht
Autor:innen
Dr. Erler, G.
Ausgabe
Heft 6 / 2021
Jahrgang 6
Seiten
170
Erschienen: 2022-01-17 00:00:00
ISSN
2079-0953
DOI

Zusammenfassung

EuGH: Ein offener Urlaubsanspruch ist unabhängig von der Beendigungsart des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen! Der EuGH hat entschieden, dass entgegen § 10 Abs. 2 Urlaubsgesetz auch im Falle eines unberechtigten Austritts (= Nichteinhaltung der Kündigungsfrist) der offene Resturlaub als Urlaubsersatzleistung auszuzahlen ist. Dabei ist nicht zu prüfen, ob der Urlaubsverbrauch im aufrechten Arbeitsverhältnis zumutbar gewesen ist.

Schlagworte

ARBEITNEHMER RICHTLINIE URTEIL ARBEITGEBER ARBEITSRECHT GERICHT RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht