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Rechtsprechung
Dr. Erler, G. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht · 2021 · Heft 6 · S. 170
Dokument
229761
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
EuGH: Ein offener Urlaubsanspruch ist unabhängig von der Beendigungsart des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen! Der EuGH hat entschieden, dass entgegen § 10 Abs. 2 Urlaubsgesetz auch im Falle eines unberechtigten Austritts (= Nichteinhaltung der Kündigungsfrist) der offene Resturlaub als Urlaubsersatzleistung auszuzahlen ist. Dabei ist nicht zu prüfen, ob der Urlaubsverbrauch im aufrechten Arbeitsverhältnis zumutbar gewesen ist.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
RICHTLINIE
URTEIL
ARBEITGEBER
ARBEITSRECHT
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht