CareLit Fachartikel
Neuer Straftatbestand: Gerichtsbeschluss zur Vorlage gefälschter Impfausweise und Gesetzesnovelle
N.N. · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement · 2021 · Heft 5-6 · S. 71 bis 76
Dokument
229773
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats erfüllt wegen einer Rechtslücke keinen Straftatbestand. Mit dieser Feststellung sorgte das Landgericht Osnabrück (Beschluss vom 26.10.2021, Az. 3 Qs 38/21) für mediale Aufmerksamkeit und eine Gegendarstellung der Staatsanwaltschaft. Die schon länger in Vorbereitung befindliche Novelle des Infektionsschutzgesetzes, in Kraft getreten am 24.11.2021, formuliert zufällig in zeitlichem Zusammenhang einen entsprechenden Straftatbestand.
Schlagworte
SOZIALAMT
UNTERNEHMEN
BUNDESGERICHTSHOF
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
MANN
BEHINDERTER
HILFE
KRANKENPFLEGE
AUFMERKSAMKEIT
MENSCHEN
PATIENTEN
INDUSTRIE
MOSKAU
BESCHEINIGUNG
DOKUMENTATION