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Neuer Straftatbestand: Gerichtsbeschluss zur Vorlage gefälschter Impfausweise und Gesetzesnovelle

N.N. · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement · 2021 · Heft 5-6 · S. 71 bis 76

Dokument
229773
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 5-6 / 2021
Jahrgang 12
Seiten
71 bis 76
Erschienen: 2022-01-17 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats erfüllt wegen einer Rechtslücke keinen Straftatbestand. Mit dieser Feststellung sorgte das Landgericht Osnabrück (Beschluss vom 26.10.2021, Az. 3 Qs 38/21) für mediale Aufmerksamkeit und eine Gegendarstellung der Staatsanwaltschaft. Die schon länger in Vorbereitung befindliche Novelle des Infektionsschutzgesetzes, in Kraft getreten am 24.11.2021, formuliert zufällig in zeitlichem Zusammenhang einen entsprechenden Straftatbestand.

Schlagworte

SOZIALAMT UNTERNEHMEN BUNDESGERICHTSHOF EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG MANN BEHINDERTER HILFE KRANKENPFLEGE AUFMERKSAMKEIT MENSCHEN PATIENTEN INDUSTRIE MOSKAU BESCHEINIGUNG DOKUMENTATION