CareLit Fachartikel
Sozialrecht: Wichtige Änderungen im Jahr 2022
N.N. · Neue Caritas · 2022 · Heft 1 · S. 24
Dokument
229793
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
PRAXIS: SOZIALRECHT Wichtige Änderungen im Jahr 2022 Regelbedarfe Die Regelbedarfe werden zum Januar 2022 um drei Euro monatlich erhöht, so dass Alleinstehende/Alleinerziehende im SGB II/XI1 449 Euro, im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 367 Euro im Monat erhalten. In Bedarfsgemeinschaften erhöht sich der Betrag auf 404 Euro pro Partner(in) (SGB II/XII) beziehungsweise 330 Euro (AsylbLG, in Sammelunterkunft auch für Alleinstehende). Wohngeld Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2022
Schlagworte
PFLEGE
AUSBILDUNG
PFLEGEVERSICHERUNG
ARBEITGEBER
ARBEITSLOSENVERSICHERUNG
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DIGITAL
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