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Ruhen des Pflegegeldes - Erweiterung der Ausnahmetatbestände zugunsten pflegender Angehöriger ist dringend geboten.

Dr. Greifeneder, M. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht · 2021 · Heft 1 · S. 17 bis 18

Dokument
229841
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht
Autor:innen
Dr. Greifeneder, M.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 6
Seiten
17 bis 18
Erschienen: 2022-01-18 00:00:00
ISSN
2079-0953
DOI

Zusammenfassung

Ruhen des Pflegegeldes - Ausnahmen. Der Anspruch auf Pflegegeld ruht für die Dauer einer stationären Pflege in einer Kranken-, Rehaoder Kuranstalt, außer es fallen weitere Kosten aus einem vertraglichen Pflegeverhältnis oder für eine stationär mit aufgenommene Begleitperson an. Diese Ausnahmen sollten zur Vermeidung einer Versorgungslücke dringend auf Fälle der Pflege durch Angehörige ausgedehnt werden, deren Arbeitskraft durch die Pflege erheblich oder zur Gänze in Anspruch genommen wird.

Schlagworte

PFLEGE PFLEGEGELD KOSTEN AUFNAHME STERBEN AUSBILDUNG ETHIK FORTBILDUNG RECHT BÜCHER NOTFALLMEDIZIN HÄRTE ES WERTSCHÄTZUNG PERSONEN Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht