CareLit Fachartikel
Ruhen des Pflegegeldes - Erweiterung der Ausnahmetatbestände zugunsten pflegender Angehöriger ist dringend geboten.
Dr. Greifeneder, M. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht · 2021 · Heft 1 · S. 17 bis 18
Dokument
229841
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ruhen des Pflegegeldes - Ausnahmen. Der Anspruch auf Pflegegeld ruht für die Dauer einer stationären Pflege in einer Kranken-, Rehaoder Kuranstalt, außer es fallen weitere Kosten aus einem vertraglichen Pflegeverhältnis oder für eine stationär mit aufgenommene Begleitperson an. Diese Ausnahmen sollten zur Vermeidung einer Versorgungslücke dringend auf Fälle der Pflege durch Angehörige ausgedehnt werden, deren Arbeitskraft durch die Pflege erheblich oder zur Gänze in Anspruch genommen wird.
Schlagworte
PFLEGE
PFLEGEGELD
KOSTEN
AUFNAHME
STERBEN
AUSBILDUNG
ETHIK
FORTBILDUNG
RECHT
BÜCHER
NOTFALLMEDIZIN
HÄRTE
ES
WERTSCHÄTZUNG
PERSONEN
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht