Rechtsprechung
Univ.-Prof. Dr. Ganner, M. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht · 2021 · Heft 1 · S. 26
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verfassungswidrigkeit des Epidemiegesetzes? Der Oberste Gerichtshof (OGH) wurde angerufen, weil das Epidemiegesetz 1950 (EpiG) - im Unterschied zu UbG und HeimAufG - keine nachträgliche gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit von Freiheitsbeschränkungen vorsieht. Die unterinstanzliche Entscheidung dazu wurde schon im Heft 6 der ÖZPR 2020/102 (186) kritisch hinterfragt. Nun hat der OGH seinerseits einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen im EpiG (§ 7 Abs 1 a Satz 2 EpiG bzw. § 7 Abs 1 a Sätze 2 bis 4 EpiG) gestellt.