CareLit Fachartikel

Der Erschwerniszuschlag ab dem vollendeten 15. Lebensjahr - HUHU die Anspruchsvoraussetzungen im Detail

Dr. Greifeneder, M. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht · 2021 · Heft 4 · S. 109 bis 116

Dokument
229878
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht
Autor:innen
Dr. Greifeneder, M.
Ausgabe
Heft 4 / 2021
Jahrgang 6
Seiten
109 bis 116
Erschienen: 2022-01-19 00:00:00
ISSN
2079-0953
DOI

Zusammenfassung

Erweiterter Pflegebedarf bei schwerer geistiger und/oder psychischer Erkrankung. Ziel des Erschwerniszuschlags ist es, insbesondere auch bei körperlich relativ rüstigen Personen, die an einer schweren geistigen und/oder psychischen Erkrankung leiden, eine dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf adäquate Einstufung zu ermöglichen. Dieses Ziel wird aktuell nicht im erforderlichen Maße erreicht. Neben der zu geringen zeitlichen Dotierung dieses Zuschlags liegt die wesentliche Ursache in der - vom Gesetzgeber so nicht beabsichtigten - zu restriktiven Berücksichtigung dieses Zuschlags durch die (Begutachtungs-)Praxis.…

Schlagworte

PFLEGE BETREUUNG PFLEGEGELD PFLEGESTUFE ZIEL BEHINDERUNG DEPRESSION ANGST BEURTEILUNG POLITIK BUNDESREGIERUNG ORGANISATIONEN MENSCHEN BESCHÄFTIGUNGSTHERAPIE PRAXIS PERSONEN