Rechtsprechung
Dr. Greifeneder, M. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht · 2021 · Heft 5 · S. 143 bis 145
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegegeld Stufe 7. Eine die Pflegegeldstufe 7 ausschließende zielgerichtete Bewegung einer der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung liegt nur dann vor, wenn sie so regelmäßig und ausreichend selbst vorgenommen werden kann, dass eine geplante regelmäßige Durchführung durch eine Pflegeperson unterbleiben kann (hier: selbständiges Umlagern zur Vermeidung einer Dekubitusgefahr). Eine mögliche Kontaktherstellung durch „Schreien“ schließt Stufe 7 nicht aus. Die Fähigkeit, Arme und Beine anzuheben und auszustrecken, schließt Stufe 7 nur aus, wenn dem Pflegebedürftigen der zielgerichtete Einsatz dieser Bewegun…