CareLit Fachartikel

Aufbau eines gewerkschaftlichen Informationsstandes auf dem Krankenhausgelände.

N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 2 · S. 80 bis 83

Dokument
229898
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2021
Jahrgang 19
Seiten
80 bis 83
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Das von Artikel 9 Absatz 3 GG geschützte Recht betriebsangehöriger Gewerkschaftsmitglieder, sich durch die Verteilung gewerkschaftlichen Informationsoder Werbematerials im Betrieb aktiv an der koalitionsgemäßen Betätigung ihrer Gewerkschaft zu beteiligen und diese dadurch bei der Verfolgung ihrer koalitionsspezifischen Ziele zu unterstützen, unterliegt nicht der Regelungsmacht der Betriebsparteien. Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung und Informationsverteilung unmittelbar im Betrieb unterfällt dem Schutzbereich von Artikel 9 Absatz 3 GG.

Schlagworte

BETRIEB GEWERKSCHAFT ARBEITNEHMER KRANKENGELD ARBEITGEBER ARBEITSZEIT INFORMATION VEREINIGUNG ZEIT RECHTSPRECHUNG ZIELE KRANKENHÄUSER ARBEIT BERLIN TELEFON ES