CareLit Fachartikel
Gewährung von Krankengeld bei verspäteter Krankmeldung
N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 2 · S. 83 bis 86
Dokument
229899
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Der weitere Bezug von Krankengeld wegen fortbestehender Arbeitsunfähigkeit (AU) muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der zuletzt festgestellten AU ärztlich bescheinigt werden. Wird der Versicherte an diesem Tag aus organisatorischen Gründen von der Arztpraxis auf einen späteren Termin verwiesen, so kann die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld nicht mit dem Argument verweigern, die AU sei nicht lückenlos festgestellt worden.
Schlagworte
KRANKENGELD
RECHTSPRECHUNG
KRANKENVERSICHERUNG
ZEIT
ENTSCHEIDUNG
KRANKENKASSE
ARZTPRAXIS
KRANKHEIT
WIRKUNG
ZIELE
WERBUNG
GEWERKSCHAFTEN
GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN
ALLGEMEINMEDIZINER
NEURASTHENIE
VERSICHERUNG