CareLit Fachartikel

Gewährung von Krankengeld bei verspäteter Krankmeldung

N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 2 · S. 83 bis 86

Dokument
229899
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2021
Jahrgang 19
Seiten
83 bis 86
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Der weitere Bezug von Krankengeld wegen fortbestehender Arbeitsunfähigkeit (AU) muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der zuletzt festgestellten AU ärztlich bescheinigt werden. Wird der Versicherte an diesem Tag aus organisatorischen Gründen von der Arztpraxis auf einen späteren Termin verwiesen, so kann die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld nicht mit dem Argument verweigern, die AU sei nicht lückenlos festgestellt worden.

Schlagworte

KRANKENGELD RECHTSPRECHUNG KRANKENVERSICHERUNG ZEIT ENTSCHEIDUNG KRANKENKASSE ARZTPRAXIS KRANKHEIT WIRKUNG ZIELE WERBUNG GEWERKSCHAFTEN GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN ALLGEMEINMEDIZINER NEURASTHENIE VERSICHERUNG