CareLit Fachartikel

Hilfe beim Anziehen von Kompressionsstrümpfen

N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 2 · S. 89 bis 93

Dokument
229904
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2021
Jahrgang 19
Seiten
89 bis 93
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Kompressionsstrümpfe sind ab Klasse II bei mobilen Patienten zur Abheilung von Ulcera, zur Unterstützung des venösen Rückflusses und Lymphabflusses bei Varikose, Thromboembolie, chronischer Veneninsuffizienz, Ödemen, Narben/Verbrennungen einzusetzen. Je nach Gesundheitszustand kann es erforderlich sein, dass das Anziehen in einer Einrichtung (hier: für behinderte Menschen) durch medizinisch ausgebildetes Fachpersonal erfolgen muss, weil andernfalls das Personal der Einrichtung mit einer solchen Behandlungspflege überfordert wäre und unsachgemäßes Anziehen der Kompressionsstrümpfe die gesundheitlichen E…

Schlagworte

EINRICHTUNG KRANKENKASSE KRANKENPFLEGE ALTERNATIVE KRANKENVERSICHERUNG ENTSCHEIDUNG HILFE KOSTEN LEISTUNG PATIENTEN GESUNDHEITSZUSTAND MENSCHEN RECHTSPRECHUNG HÖHE BEURTEILUNG NATUR