Hilfe beim Anziehen von Kompressionsstrümpfen
N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 2 · S. 89 bis 93
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Kompressionsstrümpfe sind ab Klasse II bei mobilen Patienten zur Abheilung von Ulcera, zur Unterstützung des venösen Rückflusses und Lymphabflusses bei Varikose, Thromboembolie, chronischer Veneninsuffizienz, Ödemen, Narben/Verbrennungen einzusetzen. Je nach Gesundheitszustand kann es erforderlich sein, dass das Anziehen in einer Einrichtung (hier: für behinderte Menschen) durch medizinisch ausgebildetes Fachpersonal erfolgen muss, weil andernfalls das Personal der Einrichtung mit einer solchen Behandlungspflege überfordert wäre und unsachgemäßes Anziehen der Kompressionsstrümpfe die gesundheitlichen E…