CareLit Fachartikel

Sturz aus dem Fenster eines Altenund Pflegeheims

N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 2 · S. 99 bis 101

Dokument
229908
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2021
Jahrgang 19
Seiten
99 bis 101
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Bei erkannter oder erkennbarer Selbstschädigungsgefahr darf ein an Demenz erkrankter Heimbewohner, bei dem unkontrollierte und unkalkulierbare Handlungen jederzeit möglich erscheinen, nicht in einem - zumal im Obergeschoss gelegenen - Wohnraum mit unproblematisch erreichbaren und einfach zu öffnenden Fenstern untergebracht werden. Ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Selbstgefährdung besteht hingegen keine Pflicht zu besonderen (vorbeugenden) Sicherungsmaßnahmen.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG DEMENZ PFLEGEHEIM RECHTSPRECHUNG BETREUUNG BETRUG EINRICHTUNG EINWILLIGUNG ENTWICKLUNG TOD KUNST GEDÄCHTNISSTÖRUNGEN SINNESTÄUSCHUNGEN HÖHE KRANKHEIT LEBEN