CareLit Fachartikel

Eingruppierung eines Praxisanleiters nach den AVR Caritas

N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 4 · S. 202 bis 205

Dokument
229909
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2021
Jahrgang 19
Seiten
202 bis 205
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Während der Zuweisung eines Auszubildenden bei der Patientenversorgung ist die gesamte Tätigkeit als Teil eines einheitlichen Arbeitsvorgangs zu sehen, auch wenn der Praxisanleiter dabei selbst pflegerische Aufgaben ausführt. Hiervon zu unterscheiden sind organisatorisch getrennte Tätigkeiten ohne Bezug zur Ausbildung.

Schlagworte

AVR ALTENPFLEGE PRAXISANLEITER STATION ZEIT AUSBILDUNG WEITERBILDUNG ENTSCHEIDUNG PRAXISANLEITUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS KRANKENPFLEGE PATIENTEN SCHULEN PERSONEN FORTBILDUNG