CareLit Fachartikel
Eingruppierung eines Praxisanleiters nach den AVR Caritas
N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 4 · S. 202 bis 205
Dokument
229909
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Während der Zuweisung eines Auszubildenden bei der Patientenversorgung ist die gesamte Tätigkeit als Teil eines einheitlichen Arbeitsvorgangs zu sehen, auch wenn der Praxisanleiter dabei selbst pflegerische Aufgaben ausführt. Hiervon zu unterscheiden sind organisatorisch getrennte Tätigkeiten ohne Bezug zur Ausbildung.
Schlagworte
AVR
ALTENPFLEGE
PRAXISANLEITER
STATION
ZEIT
AUSBILDUNG
WEITERBILDUNG
ENTSCHEIDUNG
PRAXISANLEITUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
KRANKENPFLEGE
PATIENTEN
SCHULEN
PERSONEN
FORTBILDUNG