CareLit Fachartikel
Konflikt über Trageund Pausenzeiten für FFP2-Masken
N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 4 · S. 205 bis 208
Dokument
229910
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Die Umsetzung einer Krankenschwester auf eine andere Station innerhalb desselben Betriebs kann der Arbeitgeber nach billigem Ermessen vornehmen, soweit der Arbeitsort nicht durch den Arbeitsvertrag oder kollektive Regelungen festgelegt ist. Bei der Ausübung dieser Entscheidung hat der Arbeitgeber neben eigenen Interessen diejenigen des betroffenen Arbeitnehmers (hier: zu lange Tragezeiten von FFP2-Masken) zu berücksichtigen und darf dabei als Maßnahme den Arbeitnehmer nicht benachteiligen, weil er in zulässiger Weise zuvor seine Rechte ausgeübt hat.
Schlagworte
STATION
KRANKENSCHWESTER
ARBEITGEBER
ARBEITSVERTRAG
ENTSCHEIDUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITSPLATZ
BETRIEB
BETRUG
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
SCHUTZMASKEN
ZEIT
TRAGEN
ES
GESUNDHEIT