CareLit Fachartikel

Konflikt über Trageund Pausenzeiten für FFP2-Masken

N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 4 · S. 205 bis 208

Dokument
229910
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2021
Jahrgang 19
Seiten
205 bis 208
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Die Umsetzung einer Krankenschwester auf eine andere Station innerhalb desselben Betriebs kann der Arbeitgeber nach billigem Ermessen vornehmen, soweit der Arbeitsort nicht durch den Arbeitsvertrag oder kollektive Regelungen festgelegt ist. Bei der Ausübung dieser Entscheidung hat der Arbeitgeber neben eigenen Interessen diejenigen des betroffenen Arbeitnehmers (hier: zu lange Tragezeiten von FFP2-Masken) zu berücksichtigen und darf dabei als Maßnahme den Arbeitnehmer nicht benachteiligen, weil er in zulässiger Weise zuvor seine Rechte ausgeübt hat.

Schlagworte

STATION KRANKENSCHWESTER ARBEITGEBER ARBEITSVERTRAG ENTSCHEIDUNG ARBEITNEHMER ARBEITSPLATZ BETRIEB BETRUG RECHTSPRECHUNG PATIENTEN SCHUTZMASKEN ZEIT TRAGEN ES GESUNDHEIT