Ein Überblick: Der Dienstplan - nur eine Empfehlung oder eine verbindliche Regelung?
Klein, H. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 4 · S. 196 bis 201
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Recht zur Dienstplangestaltung basiert auf dem grundsätzlich einseitig ausgeübten Recht der Arbeitgebenden Inhalt, Ort und Zeitpunkt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Diese Befugnis, deren Ursprung sich bis zur Urfassung des § 315 BGB aus dem Jahre 1896 sowie darauf fußender, jahrzehntelanger Rechtsprechung zurückführen lässt und die gemeinhin als Weisungsoder Direktionsrecht bekannt ist, erfuhr im Jahre 2003 mit § 106 GewO (Gewerbeordnung) eine Präzisierung. Eine weitere Verstetigung des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts erfolgte im April 2017 durch die neue gesetzliche Definition de…