CareLit Fachartikel

Verhinderung einer medizinisch gebotenen Impfung durch einen Betreuer

Rechtsdepesche · 2021 · Heft 4 · S. 212 bis 213

Dokument
229912
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2021
Jahrgang 19
Seiten
212 bis 213
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Wenn die ärztliche Maßnahme - wie hier möglicherweise die Impfung - medizinisch angezeigt ist und bei ihrer Unterlassung eine begründete Gefahr für Leben oder Gesundheit des Betreuten besteht, muss das Betreuungsgericht gemäß § 1904 Absatz 2 BGB die Nichteinwilligung des Betreuers in den Eingriff genehmigen.

Schlagworte

IMPFUNG LEBEN GESUNDHEIT BERUFSAUSBILDUNG DEMENZ EINWILLIGUNG ENTSCHEIDUNG HILFE INFORMATION RECHTSPRECHUNG PERSONEN RISIKO MENSCHEN PATIENTEN HÖHE Rechtsdepesche