CareLit Fachartikel
Verhinderung einer medizinisch gebotenen Impfung durch einen Betreuer
Rechtsdepesche · 2021 · Heft 4 · S. 212 bis 213
Dokument
229912
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Wenn die ärztliche Maßnahme - wie hier möglicherweise die Impfung - medizinisch angezeigt ist und bei ihrer Unterlassung eine begründete Gefahr für Leben oder Gesundheit des Betreuten besteht, muss das Betreuungsgericht gemäß § 1904 Absatz 2 BGB die Nichteinwilligung des Betreuers in den Eingriff genehmigen.
Schlagworte
IMPFUNG
LEBEN
GESUNDHEIT
BERUFSAUSBILDUNG
DEMENZ
EINWILLIGUNG
ENTSCHEIDUNG
HILFE
INFORMATION
RECHTSPRECHUNG
PERSONEN
RISIKO
MENSCHEN
PATIENTEN
HÖHE
Rechtsdepesche