CareLit Fachartikel
Versorgung von beatmungspflichtigen Patienten durch minderqualifiziertes Personal
N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 4 · S. 213 bis 215
Dokument
229913
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Behandlungspflegerische Leistungen, die von Pflegekräften erbracht werden, die zwar eine entsprechende Berufsausbildung abgeschlossen haben, aber (noch) nicht über die beispielsweise nach dem Altenpflegegesetz (AltpflG) oder dem Krankenpflegegesetz (KrPflG) erforderliche Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung verfügen, ziehen keinen Vergütungsanspruch nach sich.
Schlagworte
MITARBEITER
AUSBILDUNG
ENTSCHEIDUNG
KRANKENVERSICHERUNG
RECHTSPRECHUNG
VORSCHRIFTEN
ABMAHNUNG
BERLIN
BERUFSAUSBILDUNG
LEBEN
GESUNDHEIT
PATIENTEN
HÖHE
TRAGEN
SCHREIBEN
KRANKENPFLEGE