CareLit Fachartikel

Versorgung von beatmungspflichtigen Patienten durch minderqualifiziertes Personal

N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 4 · S. 213 bis 215

Dokument
229913
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2021
Jahrgang 19
Seiten
213 bis 215
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Behandlungspflegerische Leistungen, die von Pflegekräften erbracht werden, die zwar eine entsprechende Berufsausbildung abgeschlossen haben, aber (noch) nicht über die beispielsweise nach dem Altenpflegegesetz (AltpflG) oder dem Krankenpflegegesetz (KrPflG) erforderliche Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung verfügen, ziehen keinen Vergütungsanspruch nach sich.

Schlagworte

MITARBEITER AUSBILDUNG ENTSCHEIDUNG KRANKENVERSICHERUNG RECHTSPRECHUNG VORSCHRIFTEN ABMAHNUNG BERLIN BERUFSAUSBILDUNG LEBEN GESUNDHEIT PATIENTEN HÖHE TRAGEN SCHREIBEN KRANKENPFLEGE