CareLit Fachartikel
Gewährung einer Liposuktionsbehandlung
N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 4 · S. 216 bis 219
Dokument
229914
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Ein Anspruch auf Durchführung einer sogenannten Vorabprüfung durch die Krankenkasse kann vor Durchführung einer stationären Behandlung gegeben sein, wenn zweifelhaft ist, ob die von der Versicherten beanspruchte Behandlungsmethode (hier: stationäre Liposuktion) dem Qualitätsgebot entspricht. Die chirurgische Fettabsaugung bei einem Lipödem im Stadium III ist nach § 4 Absatz 4 QS-RL Liposuktion auch bei Vorliegen eines BMI von mehr als 40 kg/m² nicht in jedem Fall ausgeschlossen.
Schlagworte
ADIPOSITAS
ENTSCHEIDUNG
FRAU
HAUT
KOSTEN
KRANKENHAUS
KRANKENVERSICHERUNG
KRANKHEIT
RICHTLINIE
RECHTSPRECHUNG
LIPÖDEM
OBERSCHENKEL
MIGRÄNE
THERAPIE
HÖHE
GESUNDHEITSZUSTAND