CareLit Fachartikel
Initiativrecht des Betriebsrates bei der Einführung von elektronischer Zeiterfassung
N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 6 · S. 328 bis 330
Dokument
229921
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Dem Betriebsrat steht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht zu.
Schlagworte
MITBESTIMMUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
HARDWARE
KOSTEN
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
AUFNAHME
ES
BERLIN
TELEFON
PERSÖNLICHKEIT
Rechtsdepesche