CareLit Fachartikel

Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflegeund Therapieprozesse übernehmen.

Hundenborn, G.; Darmann-Fink, I. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 6 · S. 320 bis 327

Dokument
229923
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
Hundenborn, G.; Darmann-Fink, I.
Ausgabe
Heft 6 / 2021
Jahrgang 19
Seiten
320 bis 327
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Was lange währt: Schon seit langem erfordern die soziodemografischen Entwicklungen und die damit einhergehenden vielfältigen Herausforderungen im Gesundheitsund Pflegewesen eine Neuregelung der Zusammenarbeit zwischen den Heilund Gesundheitsberufen. Bereits im Jahr 2007 hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklungen im Gesundheitswesen in seinem Gutachten auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Versorgungsqualität durch eine Neuregelung der Zusammenarbeit zu verbessern, bestehende Versorgungsdefizite abzubauen und die Patientensicherheit zu steigern.

Schlagworte

RICHTLINIE PFLEGE AUSBILDUNG LERNEN ENTWICKLUNG DEMENZ ZUSAMMENARBEIT ANPASSUNG ATMUNG GESUNDHEITSWESEN PATIENTENSICHERHEIT KRANKENPFLEGE WISSENSCHAFT FORSCHUNG MEDIZIN ORIENTIERUNG