Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflegeund Therapieprozesse übernehmen.
Hundenborn, G.; Darmann-Fink, I. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 6 · S. 320 bis 327
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Was lange währt: Schon seit langem erfordern die soziodemografischen Entwicklungen und die damit einhergehenden vielfältigen Herausforderungen im Gesundheitsund Pflegewesen eine Neuregelung der Zusammenarbeit zwischen den Heilund Gesundheitsberufen. Bereits im Jahr 2007 hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklungen im Gesundheitswesen in seinem Gutachten auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Versorgungsqualität durch eine Neuregelung der Zusammenarbeit zu verbessern, bestehende Versorgungsdefizite abzubauen und die Patientensicherheit zu steigern.