CareLit Fachartikel

Strafrechtliche Verantwortlichkeit einer Klinikleitung für spätere Tötungsdelikte ihres ehemaligen Krankenpflegers in einem anderen Klinikum

N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 6 · S. 339 bis 343

Dokument
229924
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2021
Jahrgang 19
Seiten
339 bis 343
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Das Erstellen eines unzutreffenden Arbeitszeugnisses durch Verschweigen von Verdachtsmomenten begründet einen Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 826 BGB und kann grundsätzlich als Anknüpfungspunkt für eine Garantenstellung aus längeren in Betracht kommen. Die strafbegründende Wirkkraft entfaltet sich jedoch allenfalls in Bezug auf Rechtsgutsbeeinträchtigungen des nachfolgenden Arbeitgebers, nicht jedoch hinsichtlich der Verletzung der höchstpersönlichen Rechtsgüter von Leib und Leben der dort behandelten Patienten.

Schlagworte

LEBEN ZEUGNIS ARBEITSZEUGNIS MITARBEITER RECHTSPRECHUNG STATION VERANTWORTLICHKEIT VERLETZUNG BETRIEB STRAFRECHT PATIENTEN ANÄSTHESIE ZEIT ZULASSUNG VERHALTEN TOD