CareLit Fachartikel
Schadensersatz für eine abhanden gekommene Zahnprothese
N.N. · Rechtsdepesche · 2021 · Heft 6 · S. 344 bis 346
Dokument
229925
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von persönlichen Sachen der Patienten (hier: Zahnprothese) stellt eine Schutzpflicht im Sinne des § 241 Absatz 2 BGB dar und ist kein hiervon losgelöstes bloßes Gefälligkeitsverhältnis.
Schlagworte
ZAHNPROTHESE
KOSTEN
STATION
MITARBEITER
RECHTSPRECHUNG
SCHMERZENSGELD
ALTERNATIVE
BEHANDLUNGSFEHLER
ENTSCHEIDUNG
SCHADENSERSATZ
PATIENTEN
VERSICHERUNG
HÖHE
ES
SCHULD
EIGENTUM