CareLit Fachartikel

Eingruppierung einer Stationsleitung - Große Station

Bachmann, C. · PflegeRecht · 2020 · Heft 1 · S. 618 bis 627

Dokument
229932
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Bachmann, C.
Ausgabe
Heft 1 / 2020
Jahrgang 24
Seiten
618 bis 627
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze des Gerichts: Beschäftigte in der Pflege leiten im Regelfall dann eine »große Station« im Sinne der Entgeltgruppe P 13 der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA, wenn ihnen als Stationsleitung mehr als zwölf Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) fachlich unterstellt sind. Mit dem Begriff »in der Regel« haben die Tarifvertragsparteien aber zu erkennen gegeben, dass im Ausnahmefall neben der Zahl fachlich unterstellter Beschäftigter auch andere Faktoren für die Bewertung maßgeblich sein können, ob eine Station als »groß« im Tarifsinn anzusehen ist.

Schlagworte

STATION STATIONSLEITUNG VERANTWORTLICHKEIT EINGRUPPIERUNG ARBEITSZEIT GERICHT PFLEGE AMBULANZ ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG PATIENTEN PSYCHOTHERAPIE ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN ES STELLENBESCHREIBUNG