CareLit Fachartikel
Eingruppierung einer Stationsleitung - Große Station
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2020 · Heft 1 · S. 618 bis 627
Dokument
229932
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Gerichts: Beschäftigte in der Pflege leiten im Regelfall dann eine »große Station« im Sinne der Entgeltgruppe P 13 der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA, wenn ihnen als Stationsleitung mehr als zwölf Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) fachlich unterstellt sind. Mit dem Begriff »in der Regel« haben die Tarifvertragsparteien aber zu erkennen gegeben, dass im Ausnahmefall neben der Zahl fachlich unterstellter Beschäftigter auch andere Faktoren für die Bewertung maßgeblich sein können, ob eine Station als »groß« im Tarifsinn anzusehen ist.
Schlagworte
STATION
STATIONSLEITUNG
VERANTWORTLICHKEIT
EINGRUPPIERUNG
ARBEITSZEIT
GERICHT
PFLEGE
AMBULANZ
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
PSYCHOTHERAPIE
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
ES
STELLENBESCHREIBUNG