CareLit Fachartikel

Dekubitus als erheblicher Mangel im Pflegeheim

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2020 · Heft 1 · S. 657 bis 671

Dokument
229937
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2020
Jahrgang 24
Seiten
657 bis 671
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

1. Nach Art. 13 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 PflegeWoqG kann die zuständige Behörde bei festgestellten erheblichen Mängeln gegenüber dem Einrichtungsträger sofortige Anordnungen erlassen, die zur Beseitigung einer eingetretenen oder Abwendung einer drohenden Beeinträchtigung oder Gefährdung des Wohls der Bewohnerinnen und Bewohner notwendig sind. 2. Ein erheblicher Mangel liegt immer dann vor, wenn von einer Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit der Bewohner ausgegangen werden muss. 3. Die Unterschreitung der Fachkraftquote stellt einen erheblichen Mangel im Sinne des Art. 13 Abs. 2 PflegeWoqG dar. 4. Bei de…

Schlagworte

EINRICHTUNG DEKUBITUS PFLEGE HEIMAUFSICHT WIRKUNG HEIMBEWOHNER GERICHT GESUNDHEIT FRAU RECHTSPRECHUNG FREIHEIT GESUNDHEITSZUSTAND WAHRNEHMUNG ESSEN MUND HYGIENE