Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2020 · Heft 11 · S. 710 bis 716
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Maßgebend für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Hebammenberufs sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung. 2. Allein in der unterbliebenen rechtzeitigen Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe bei einer nicht normal verlaufenden Geburt liegt für eine Hebamme eine erhebliche und gewichtige Verletzung der Berufspflichten vor, die unter Würdigung der besonderen Art und Schwere des Pflichtenverstoßes zur Prognose der Unzuverlässigkeit führen kann. 3. Greift jemand, der eine schwerwiegende, den Straftatbestand der fahrlässigen Tötung verwirklichende Berufspflichtverletzung be…