CareLit Fachartikel

Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2020 · Heft 11 · S. 710 bis 716

Dokument
229944
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 11 / 2020
Jahrgang 24
Seiten
710 bis 716
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

1. Maßgebend für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Hebammenberufs sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung. 2. Allein in der unterbliebenen rechtzeitigen Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe bei einer nicht normal verlaufenden Geburt liegt für eine Hebamme eine erhebliche und gewichtige Verletzung der Berufspflichten vor, die unter Würdigung der besonderen Art und Schwere des Pflichtenverstoßes zur Prognose der Unzuverlässigkeit führen kann. 3. Greift jemand, der eine schwerwiegende, den Straftatbestand der fahrlässigen Tötung verwirklichende Berufspflichtverletzung be…

Schlagworte

PROGNOSE HEBAMME GEBURT STRAFTAT ANERKENNUNG BEURTEILUNG RECHTSPRECHUNG TOD APPROBATION AINS REGIERUNG PRAXIS ZULASSUNG PLAZENTAINSUFFIZIENZ SICHERHEIT WAHRSCHEINLICHKEIT