CareLit Fachartikel

Zur betreuungsrichterlichen Genehmigung der Kündigung eines "Altenheimvertrags"

Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2020 · Heft 11 · S. 723 bis 728

Dokument
229946
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Schmidt-Graumann, A.
Ausgabe
Heft 11 / 2020
Jahrgang 24
Seiten
723 bis 728
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Kündigung eines Heimvertrags, mit welchem dem Betreuten ein Zimmer überlassen wird, bedarf nach § 1907 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Wirksamkeit grundsätzlich der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Dies gilt im Hinblick auf § 1 WBVG nur dann nicht, wenn zwischen den Parteien eine vertragliche Vereinbarung dahin gehend besteht, dass sich das Heim zur Erbringung und der Bewohner zur Abnahme von Pflegeleistungen verpflichten. Nicht ausreichend ist lediglich die Erklärung des Heims, für den Fall einer festgestellten, dauernden Pflegebedürftigkeit eine anderweitige geeignete und dem Gesundheitszustand des Bewohners ange…

Schlagworte

VERTRAG URTEIL ENTSCHEIDUNG REFORM UNTERBRINGUNG BETREUUNG HEIMVERTRAG RECHT VEREINBARUNG RECHTSPRECHUNG GESUNDHEITSZUSTAND WOHNUNG BERATUNG ORIENTIERUNG MENSCHEN SCHREIBEN