Zur Statusfeststellung einer Pflegefachkraft in einer Wohneinheit für an Demenz erkrankte Bewohner.
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2020 · Heft 11 · S. 729 bis 745
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Eine Pflegefachkraft, die in einer Wohneinheit für an Demenz erkrankte Bewohner im Schichtdienst arbeitet, ist aufgrund bestehender Weisungsabhängigkeit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation abhängig beschäftigt. 2. Für eine nur ausnahmsweise in Betracht kommende selbstständige Tätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne müssen gewichtige Indizien bestehen (BSC, Urt. v. 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R, juris Rn. 26 zur stationären Pflegeeinrichtung). Da die Anforderungen an einen ambulanten Leistungserbringer nach § 71 Abs. 1 SGB XI aber mit denen nach § 71 Abs. 2 Nr. 1 SGB XI für eine stationäre Pfle…