CareLit Fachartikel

Zur Statusfeststellung einer Pflegefachkraft in einer Wohneinheit für an Demenz erkrankte Bewohner.

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2020 · Heft 11 · S. 729 bis 745

Dokument
229947
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 11 / 2020
Jahrgang 24
Seiten
729 bis 745
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

1. Eine Pflegefachkraft, die in einer Wohneinheit für an Demenz erkrankte Bewohner im Schichtdienst arbeitet, ist aufgrund bestehender Weisungsabhängigkeit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation abhängig beschäftigt. 2. Für eine nur ausnahmsweise in Betracht kommende selbstständige Tätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne müssen gewichtige Indizien bestehen (BSC, Urt. v. 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R, juris Rn. 26 zur stationären Pflegeeinrichtung). Da die Anforderungen an einen ambulanten Leistungserbringer nach § 71 Abs. 1 SGB XI aber mit denen nach § 71 Abs. 2 Nr. 1 SGB XI für eine stationäre Pfle…

Schlagworte

PFLEGE DEMENZ WOHNGEMEINSCHAFT ZEIT VEREINBARUNG RECHT ARBEITSZEIT RENTENVERSICHERUNG AUFNAHME RECHTSPRECHUNG ARBEIT TRAGEN ARBEITSFÖRDERUNG ARBEITSLEISTUNG PFLEGEHEIME HONORAR