Betriebliches Eingliederungsmanagement in Einrichtungen des Gesundheitswesens als Instrument zur Verbesserung des Arbeitsumfelds - 2. Teil
Hegmann, D.; Prof. Teubner, D. · PflegeRecht · 2020 · Heft 12 · S. 750 bis 756
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
2.1. Aufgaben der betrieblichen Akteure Die Aufgabe des Arbeitgebers ist es, den Beschäftigten ein BEM anzubieten, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind. Zwar kann er in diesem Zusammenhang Beauftragte benennen, die für die BEM-Prozesse verantwortlich sind, die Verantwortung für den Prozessablauf trägt er jedoch stets selbst. Weiterhin haben Führungskräfte im BEM-Prozess eine tragende Rolle, da sie die Rahmenbedingungen Arbeitsplätze und -tätigkeiten gestalten. Zusätzlich hat ihr Verhalten eine Wirkung auf die Gesundheit der Beschäftigten. Ein unterstützender, klarer Führungsstil hat zudem Einfluss auf…