CareLit Fachartikel

Zur Kammermitgliedschaft in der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2020 · Heft 12 · S. 773 bis 780

Dokument
229953
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 12 / 2020
Jahrgang 24
Seiten
773 bis 780
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

1. Ein Heilberuf wird dann nicht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 des Heilberufsgesetzes (HeilBG) ausgeübt, wenn die aktuelle Tätigkeit eines Berufsangehörigen nicht mehr einem Berufsbild im Sinne des § 1 Abs. 1 HeilBG zugerechnet werden kann. Bei der hiernach erforderlichen Abgrenzung verlangt der Aufgabenzweck der zuständigen Kammer eine wertende Betrachtung. 2. Hierbei kann maßgeblich sein, ob der Aufgabenzuschnitt der ausgeübten Tätigkeit annähernd oder vollständig dem eines anderen Berufs entspricht. In die Beurteilung einfließen können auch die Art und das Ausmaß, mit dem die berufsgruppenspezifischen Fach…

Schlagworte

PFLEGE AUSBILDUNG BERUFSBILD KRANKENSCHWESTER RHEINLAND-PFALZ RECHTSPRECHUNG URTEIL ENTSCHEIDUNG BERUFSAUFSICHT BEURTEILUNG PRAXIS SCHULEN ARBEIT BERUFSAUSÜBUNG FÜHRUNG HÖHE