Zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen (hier: Ablegung der Prüfung vor einem Nachholen der Mindestausbildungszeit)
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2020 · Heft 12 · S. 780 bis 786
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Eine vorgeschriebene Mindestausbildungszeit als subjektive Prüfungszulassungsvoraussetzung dient zum einen den Interessen des Prüflings, eine Prüfung erst abzulegen, wenn er die Grundvoraussetzungen erfüllt, die dies sinnvoll erscheinen lassen. Sie soll zum anderen gewährleisten, dass die Leistungen nicht nur punktuell in der Prüfungssituation, sondern zeitlich mit hinreichender Beständigkeit und inhaltlich in der für die Berufsausübung erforderlichen gesamten Breite der fachlichen Anforderungen erbracht werden, die Gegenstand der Ausbildung sind. Der Zweck einer 780 PflR 12 2020 BerufsR Zu den Prüfungszulass…