Besuchsverbot in stationären Gesundheitsund Pflegeeinrichtungen (hier: Coronavirus)
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2020 · Heft 12 · S. 787 bis 795
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Das in § 2 CoronaSchVO NRW (in der am 29. 04. 2020 gültigen Fassung) geregelte Besuchsverbot in stationären Gesundheitsund Pflegeeinrichtungen ist auch in Anbetracht der erheblichen Einschränkungen der Grundrechte sowohl der Bewohner und Patienten als auch der Angehörigen verhältnismäßig. 2. Die Kammer hat auch gegen die Regelung in § 2 Abs. 2a CoronaSchVO NRW keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Verbot, die Einrichtung mit anderen Personen als den in Satz 2 Genannten zu verlassen, ist die Kehrseite des Besuchsverbots. Die Absätze 2 und 2a stellen in ihrer Gesamtschau sicher, dass die Be…