Kündigung wegen verspäteter Anzeige einer Krankheit? - Fall 247
N.N. · PflegeRecht · 2020 · Heft 12 · S. 815 bis 816
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitnehmer A. ist seit dem 01. 04. 2002 in der stationären Pflegeeinrichtung des Arbeitgebers G. in H. als Altenpfleger tätig. Beim Arbeitgeber G. existiert eine Betriebsordnung, in welcher das Prozedere der gesetzlichen Anzeigeund Nachweispflichten bei Erkrankung geregelt ist. In der Betriebsordnung heißt es auszugsweise: »Können Sie wegen Erkrankung oder aus einem anderen unvorhergesehenen Grund die Arbeit nicht aufnehmen, verständigen Sie bitte unverzüglich - am ersten Arbeitstag zum Beispiel telefonisch mit Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer - Ihren Vorgesetzten. Die Meldung an die Krankenka…