Zur Eingruppierung einer Krankenpflegehelferin mit Grundlagenkurs zur Ausbildung für Rettungssanitäter.
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2021 · Heft 1 · S. 11 bis 21
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Hinsichtlich der jeweils vorausgesetzten Fertigkeiten und Kenntnisse bauen die Entgeltgruppen der Anlage 1 zu den AVR-DD aufeinander auf. Kennzeichnend für die Entgeltgruppen bis EG 3 ist dabei, dass eine Einarbeitung zur Erlangung der Fertigkeiten und Kenntnisse ausreichend sein kann. 2. Die EG 4 Anlage AVR-DD ist die Einstiegsgruppe für Tätigkeiten, die nicht mehr allein aufgrund einer Einarbeitung ausgeführt werden können, sondern regelmäßig eine anderweitige berufsbezogene Ausbildung für die Tätigkeitsaufnahme voraussetzen. 3. Tätigkeiten unter fachlicher Anleitung bilden eine hervorgehobene Teilgruppe de…