CareLit Fachartikel

Zur Zustimmungserteilung des Betriebsrats zur Eingruppierung eines Stationsleiters in die Entgeltgruppe P 13.

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 1 · S. 21 bis 29

Dokument
229962
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
21 bis 29
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Beschäftigte in der Pflege leiten im Regelfall dann einen »Bereich« im Sinne der Entgeltgruppe P 14 Nr. 1 der Entgeltordnung VKA, wenn ihnen mehrere Stationen unterstellt sind. Ebenso wie beim Begriff »große Station« (hierzu BAG, 73.05.2020 - 4 AZR 773/79) haben die Tarifvertragsparteien mit der Formulierung »in der Regel« zu erkennen gegeben, dass im Ausnahmefall auch andere Faktoren für die Annahme eines Bereichs maßgeblich sein können. Diese Faktoren müssen aber so ausgeprägt sein, dass ein Maß an Führungsverantwortung erreicht wird, das für den Leiter eines Bereichs typisch ist. Eine solche Ausnahme liegt ni…

Schlagworte

STATION EINGRUPPIERUNG LEITUNG TAGESKLINIK STATIONSLEITUNG VERANTWORTLICHKEIT ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITNEHMER PATIENTENAUFNAHME KRANKENHÄUSER SCHREIBEN HÖHE ROLLE UNTERLAGEN ARBEIT