Zur Zustimmungserteilung des Betriebsrats zur Eingruppierung eines Stationsleiters in die Entgeltgruppe P 13.
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 1 · S. 21 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beschäftigte in der Pflege leiten im Regelfall dann einen »Bereich« im Sinne der Entgeltgruppe P 14 Nr. 1 der Entgeltordnung VKA, wenn ihnen mehrere Stationen unterstellt sind. Ebenso wie beim Begriff »große Station« (hierzu BAG, 73.05.2020 - 4 AZR 773/79) haben die Tarifvertragsparteien mit der Formulierung »in der Regel« zu erkennen gegeben, dass im Ausnahmefall auch andere Faktoren für die Annahme eines Bereichs maßgeblich sein können. Diese Faktoren müssen aber so ausgeprägt sein, dass ein Maß an Führungsverantwortung erreicht wird, das für den Leiter eines Bereichs typisch ist. Eine solche Ausnahme liegt ni…