Zur Versorgung mit einer GPS-Uhr als Hilfsmittel.
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 1 · S. 29 bis 36
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Der Kläger hat einen Anspruch auf Versorgung - ggf. leihweise - mit der begehrten GPS-Uhr als Hilfsmittel zum Ausgleich seiner Behinderung (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Var. 3 SGB V). 2. Die GPS-Uhr ist für ihn erforderlich und - da speziell für Menschen mit eingeschränkter Orientierungsfähigkeit konzipiert und ausgestattet - kein allgemeiner, handelsüblicher Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. 3. Die GPS-Uhr erweitert seine faktisch eingeschränkte Bewegungsfreiheit und Mobilität und mindert die mit seiner Beeinträchtigung verbundene Teilhabestörung und beeinflusst sie günstig. Die so erzielte Wirkung entspricht…