CareLit Fachartikel

Zur Genehmigungsfähigkeit einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 1 · S. 36 bis 42

Dokument
229965
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
36 bis 42
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Regelung des § 1906a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB ist dahingehend auszulegen, dass eine Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme auch dann genehmigt werden kann, wenn ein nach § 1901a BGB zu beachtender Wille des Betroffenen nicht festgestellt werden kann.

Schlagworte

EINWILLIGUNG BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG GESETZ RECHT RECHTSPRECHUNG UNTERBRINGUNG BETREUUNG BUNDESREGIERUNG MENSCHEN FREIHEIT PATIENTEN SPRACHE KRISENINTERVENTION IRAK KÖRPERREGIONEN