CareLit Fachartikel
Zur Genehmigungsfähigkeit einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 1 · S. 36 bis 42
Dokument
229965
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Regelung des § 1906a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB ist dahingehend auszulegen, dass eine Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme auch dann genehmigt werden kann, wenn ein nach § 1901a BGB zu beachtender Wille des Betroffenen nicht festgestellt werden kann.
Schlagworte
EINWILLIGUNG
BUNDESGERICHTSHOF
ENTSCHEIDUNG
GESETZ
RECHT
RECHTSPRECHUNG
UNTERBRINGUNG
BETREUUNG
BUNDESREGIERUNG
MENSCHEN
FREIHEIT
PATIENTEN
SPRACHE
KRISENINTERVENTION
IRAK
KÖRPERREGIONEN