Entfernung einer Pressemitteilung von der Homepage einer Pflegekammer
Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2021 · Heft 1 · S. 56 bis 64
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Jedes Kammermitglied hat einen einklagbaren Anspruch darauf, dass die Kammer bei ihrer Tätigkeit ihre gesetzlichen Grenzen einhält, da nur in diesem Fall der aus der Pflichtmitgliedschaft resultierende Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG gerechtfertigt ist. 2. Einer Pflegekammer obliegt es, die beruflichen Belange sämtlicher Kammermitglieder zu berücksichtigen. Dies gilt auch im Rahmen von Pressemitteilungen. 3. Der Ausnahmefall der Vorwegnahme der Hauptsache bei einer einstweiligen Anordnung ist anzunehmen, wenn die Pressemitteilung ein aktuelles und für die absehbare Zukunft relevantes politisch…