CareLit Fachartikel

Entfernung einer Pressemitteilung von der Homepage einer Pflegekammer

Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2021 · Heft 1 · S. 56 bis 64

Dokument
229966
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Schmidt-Graumann, A.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
56 bis 64
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

1. Jedes Kammermitglied hat einen einklagbaren Anspruch darauf, dass die Kammer bei ihrer Tätigkeit ihre gesetzlichen Grenzen einhält, da nur in diesem Fall der aus der Pflichtmitgliedschaft resultierende Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG gerechtfertigt ist. 2. Einer Pflegekammer obliegt es, die beruflichen Belange sämtlicher Kammermitglieder zu berücksichtigen. Dies gilt auch im Rahmen von Pressemitteilungen. 3. Der Ausnahmefall der Vorwegnahme der Hauptsache bei einer einstweiligen Anordnung ist anzunehmen, wenn die Pressemitteilung ein aktuelles und für die absehbare Zukunft relevantes politisch…

Schlagworte

PFLEGEKAMMER NIEDERSACHSEN ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG PFLEGE BEFRAGUNG WIRTSCHAFT ZEIT ERLASS ZULASSUNG STIMME MINDERHEITEN ARBEIT BEVÖLKERUNG LANDESREGIERUNG SCHREIBEN