Zur vorläufigen Zulassung zur mündlichen Prüfung für Gesundheitsund Kinderkrankenpflege im Themenbereich 8/12.
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 1 · S. 49 bis 56
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Drohen schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile, sind die Erfolgsaussichten des Hauptverfahrens nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen oder die berührten grundrechtlichen Belange umfassend abzuwägen. 2. Es spricht viel dafür, bedarf aber der Klärung in der Hauptsache, dass als Fachprüfer in der Gesundheitsund Kinderkrankenpflege nicht nur solche herangezogen werden dürfen, die die zu prüfende Person selbst ausgebildet haben. 3. Eine Ausnahme von dem Erfordernis der Heranziehung eines schon in der Ausbildung tätigen Prüfers folgt nicht daraus, dass es sich um eine Wiederholungsp…