Zur Eingruppierung einer pflegerischen Hilfskraft.
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2021 · Heft 2 · S. 78 bis 89
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Nach der Anlage 2a) zu dem DRK-Vergütungstarifvertrag Land Brandenburg vom 01.01.2019, abgeschlossen zwischen der Tarifgemeinschaft Landesverband Brandenburg des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und die DHV Die Berufsgewerkschaft e.V., sind in der Grundpflege eingesetzte Pflegekräfte mit einer 200-stündigen Fortbildung zur Vermittlung von Basisqualifikationen der Pflege nach Entgeltgruppe P 2 zu vergüten. 2. Die Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf diesen Tarifvertrag kann zu Entgeltansprüchen nach diesem Tarifvertrag unabhängig von der Frage der Tariffähigkeit der DHV führen.