CareLit Fachartikel
Anzahl der Beisitzer einer Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand "psychische Gefährdungsbeurteilung"
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2021 · Heft 2 · S. 90 bis 96
Dokument
229972
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei einer Einigungsstelle zu psychischen Gefährdungsbeurteilungen kann wegen der Erforderlichkeit sowohl juristischen als auch fachlichen arbeitspsychologischen Sachverstands eine Festlegung der Beisitzerzahl auf drei geboten sein.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
FRAU
BETRIEB
FIXIERUNG
UNTERBRINGUNG
ARBEITGEBER
BEURTEILUNG
RECHTSPRECHUNG
BILDUNG
KRANKENHÄUSER
PERSONEN
ES
PRAXIS
EFFIZIENZ
BERUFSKRANKHEITEN
LEITLINIEN