CareLit Fachartikel

Die Fixierung der Betroffenen und die Anbringung von Bettseitenteilen am Krankenbett.

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 2 · S. 96 bis 101

Dokument
229973
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 2 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
96 bis 101
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

1. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welche bei Fixierungen im Rahmen einer Unterbringung nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Bundesländer ergangen ist, muss vollumfänglich auf die vorliegende Konstellation des § 1906 Abs. 4 BGB übertragen werden. 2. Das Freiheitsgrundrecht, welches durch § 1906 BGB i. V. m. Art. 104 Abs. 2 GG geschützt werden soll, kann nicht von der Zielrichtung der Maßnahme abhängen. Entscheidend muss allein die Wirkung auf den Grundrechtsträger sein. 3. Die Intervention einer Freiheitsentziehung darf auch nach den in den konsensund evidenzbasierten Leitlinien niedergelegt…

Schlagworte

FIXIERUNG ENTSCHEIDUNG UNTERBRINGUNG KRANKENHAUS RECHTSPRECHUNG URTEIL KRANKENBETT WIRKUNG ANWENDER PERSONEN ES LEITLINIEN PATIENTEN BEURTEILUNG FREIHEIT SCHREIBEN