CareLit Fachartikel

Schutzkleidung und potenziell kontaminierte Arbeitskleidung dürfen nicht privat gewaschen werden.

Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2021 · Heft 2 · S. 119 bis 131

Dokument
229976
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Schmidt-Graumann, A.
Ausgabe
Heft 2 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
119 bis 131
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

1. Die dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter dienende TRBA 250 ist geeignet, die Hygieneanforderungen, die gegenüber den Bewohnern einer Pflegeeinrichtung einzuhalten sind, zu konkretisieren. 2. Das potenzielle Risiko einer Kontamination, von dem ab Pflegestufe 1 (jetzt Pflegegrad 2) auszugehen ist, erfordert das Tragen von Schutzkleidung, welche vom Arbeitgeber zu stellen ist und von den Beschäftigten nicht zur Reinigung mit nach Hause genommen werden darf. 3. Die Erarbeitung einer Gefährdungsanalyse ist eine geeignete Maßnahme, um Beeinträchtigungen oder Gefährdungen des Wohls der Bewohner aufgrund von Hygiene…

Schlagworte

EINRICHTUNG ARBEITGEBER MITARBEITER PRIVAT PFLEGESTUFE WIRKUNG KONTAMINATION REINIGUNG ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG SCHUTZKLEIDUNG RICHTLINIE RISIKO TRAGEN EIGENTUM ES