Schutzkleidung und potenziell kontaminierte Arbeitskleidung dürfen nicht privat gewaschen werden.
Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2021 · Heft 2 · S. 119 bis 131
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Die dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter dienende TRBA 250 ist geeignet, die Hygieneanforderungen, die gegenüber den Bewohnern einer Pflegeeinrichtung einzuhalten sind, zu konkretisieren. 2. Das potenzielle Risiko einer Kontamination, von dem ab Pflegestufe 1 (jetzt Pflegegrad 2) auszugehen ist, erfordert das Tragen von Schutzkleidung, welche vom Arbeitgeber zu stellen ist und von den Beschäftigten nicht zur Reinigung mit nach Hause genommen werden darf. 3. Die Erarbeitung einer Gefährdungsanalyse ist eine geeignete Maßnahme, um Beeinträchtigungen oder Gefährdungen des Wohls der Bewohner aufgrund von Hygiene…