Zur Untersagung einer Nebentätigkeit als Krankenpfleger auf der Intensivstation
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2021 · Heft 3 · S. 145 bis 152
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Das Grundrecht der Berufsfreiheit gewährt dem Einzelnen das Recht, jede Tätigkeit, für die er sich geeignet glaubt, als »Beruf« zu ergreifen und zur Grundlage seiner Lebensführung zu machen. Es konkretisiert das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Bereich der individuellen Leistung und Existenzsicherung und zielt auf eine möglichst unreglementierte berufliche Betätigung ab (BAG, Urt. v. 19.12.2019 - 6 AZR 23/19, Rn. 20 m.w.N.). 2. Beruf im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG ist jede auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage und damit die Freiheit, eine nebenber…