CareLit Fachartikel

Zur Herausgabe der Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheitsund Krankenpflegerin"

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2021 · Heft 3 · S. 152 bis 158

Dokument
229981
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 3 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
152 bis 158
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

1. Gemäß § 28 Abs. 1 VwVfG NRW ist die Inhaberin der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung »Gesundheitsund Krankenpflegerin« vor dem Widerruf der Erlaubnis sowie der Verpflichtung zur Herausgabe der Erlaubnisurkunde anzuhören. Hiervon konnte vorliegend auch nicht gemäß § 28 Abs. 2, 3 VwVfG NRW im Ermessenswege bzw. zwingend abgesehen werden. 2. Unzuverlässigkeit im Sinne der Bestimmungen ist dabei anzunehmen, wenn bei prognostischen Betrachtung aufgrund einer Würdigung der gesamten Persönlichkeit, des Gesamtverhaltens und der Lebensumstände der Betreffenden unter Berücksichtigung der Eigenart des Berufs ni…

Schlagworte

WIRKUNG ENTSCHEIDUNG VORSCHRIFTEN GERICHT KRANKENPFLEGER PROGNOSE ERLASS RECHTSPRECHUNG ARBEITGEBER ARBEITSVERHÄLTNIS LEBEN GESUNDHEIT PATIENTEN TOD MENSCHEN FÜHRUNG