Altenpflegeausbildungsumlage - Zur Heranziehung eines Ausgleichsbetrags für das Jahr 2016
Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2021 · Heft 3 · S. 158 bis 175
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Es ist nicht zu beanstanden, dass § 25 Abs. 1 Satz 1 AltPflG Krankenhäuser, Intensivpflegedienste, die heimaufsichtsführenden Behörden sowie den Medizinischen Dienst nicht zum Kreis der abgabepflichtigen Einrichtungen bestimmt. 2. § 25 Abs. 1 Satz 2 AltPflG erfordert eine Mangelprognose hinsichtlich des gegenwärtigen und des zukünftigen Bestands an Altenpflegeausbildungsplätzen. 3. In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Altenpflegeschüler und -Schülerinnen seit Einführung des Ausgleichsverfahrens um mehr als 75% gestiegen (Zeitraum 2012-2015). Diese Zahlen indizieren die Geeignetheit des Ausgleichsverfahrens…