CareLit Fachartikel

Altenpflegeausbildungsumlage - Zur Heranziehung eines Ausgleichsbetrags für das Jahr 2016

Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2021 · Heft 3 · S. 158 bis 175

Dokument
229982
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Schmidt-Graumann, A.
Ausgabe
Heft 3 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
158 bis 175
Erschienen: 2022-01-20 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

1. Es ist nicht zu beanstanden, dass § 25 Abs. 1 Satz 1 AltPflG Krankenhäuser, Intensivpflegedienste, die heimaufsichtsführenden Behörden sowie den Medizinischen Dienst nicht zum Kreis der abgabepflichtigen Einrichtungen bestimmt. 2. § 25 Abs. 1 Satz 2 AltPflG erfordert eine Mangelprognose hinsichtlich des gegenwärtigen und des zukünftigen Bestands an Altenpflegeausbildungsplätzen. 3. In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Altenpflegeschüler und -Schülerinnen seit Einführung des Ausgleichsverfahrens um mehr als 75% gestiegen (Zeitraum 2012-2015). Diese Zahlen indizieren die Geeignetheit des Ausgleichsverfahrens…

Schlagworte

AUSBILDUNG ALTENPFLEGE ENTSCHEIDUNG KOSTEN RECHTSPRECHUNG NORDRHEIN-WESTFALEN FINANZIERUNG PFLEGE GRUPPE FÜHRUNG BEVÖLKERUNG HÖHE ZULASSUNG BERUFE UNTERRICHT LANDESREGIERUNG